Rechtsprechung
   BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 692/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1671
BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 692/85 (https://dejure.org/1987,1671)
BAG, Entscheidung vom 02.06.1987 - 3 AZR 692/85 (https://dejure.org/1987,1671)
BAG, Entscheidung vom 02. Juni 1987 - 3 AZR 692/85 (https://dejure.org/1987,1671)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,1671) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Schuldhafte Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Risiko der Verlängerung von Postlaufzeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 46, § 66 Abs. 1 S. 1, § 74; ZPO § 233

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 3278
  • NZA 1988, 175 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 20.01.1955 - 2 AZR 300/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Aufhebung eines die Instanz beendenden Beschlusses,

    Auszug aus BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 692/85
    Dieses Versehen muß sich der Prozeßbevollmächtigte zurechnen lassen, da er für die Überwachung der Berufungsbegründung und die vollständige Anschrift verantwortlich ist (BAG Beschluß vom 8. Juni 1982 - 7 AZB 3/82 - AP Nr. 6 zu § 233 ZPO 1977, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 16.12.1971 - 5 AZR 384/71

    Berufungsschriftsatz - Bezeichnung des Gerichts - Bezeichnung des Gerichtsortes -

    Auszug aus BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 692/85
    Demgegenüber hat das Bundesarbeitsgericht die Ansicht vertreten, daß auf unzureichender Adressierung beruhende Postverzögerungen nur dann die Wiedereinsetzung rechtfertigen, wenn diese unverhältnismäßig lang sind oder auch auf dem Mitverschulden Dritter beruhen, z. B. dem Postbereich zuzurechnen sind (BAG Urteil vom 24. November 1970 - 1 AZR 271/70 - AP Nr. 54 zu § 233 ZPO; BAGE 24, 81 = AP Nr. 59, aa0; Beschluß vom 21. August 1975 - 5 AZB 15/85 - AP Nr. 72, aa0).
  • BAG, 08.06.1982 - 7 AZB 3/82

    Anwaltliche Weisung

    Auszug aus BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 692/85
    Dieses Versehen muß sich der Prozeßbevollmächtigte zurechnen lassen, da er für die Überwachung der Berufungsbegründung und die vollständige Anschrift verantwortlich ist (BAG Beschluß vom 8. Juni 1982 - 7 AZB 3/82 - AP Nr. 6 zu § 233 ZPO 1977, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 24.11.1970 - 1 AZR 271/70

    Unzulässige Berufung - Fristversäumung - Wiedereinsetzungsgesuch -

    Auszug aus BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 692/85
    Demgegenüber hat das Bundesarbeitsgericht die Ansicht vertreten, daß auf unzureichender Adressierung beruhende Postverzögerungen nur dann die Wiedereinsetzung rechtfertigen, wenn diese unverhältnismäßig lang sind oder auch auf dem Mitverschulden Dritter beruhen, z. B. dem Postbereich zuzurechnen sind (BAG Urteil vom 24. November 1970 - 1 AZR 271/70 - AP Nr. 54 zu § 233 ZPO; BAGE 24, 81 = AP Nr. 59, aa0; Beschluß vom 21. August 1975 - 5 AZB 15/85 - AP Nr. 72, aa0).
  • BGH, 30.09.1968 - II ZB 1/68

    Bezeichnung der Schiffahrtsgerichte im Postverkehr

    Auszug aus BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 692/85
    Der Bundesgerichtshof hat die Auffassung vertreten, daß ein prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt die ihm zumutbare größte Sorgfaltspflicht nicht verletze, wenn er einen Brief an ein Gericht, so wie es nach dem Gesetz zu bezeichnen ist, unter Angabe des Gerichtsortes ohne Angabe von Straße und Hausnummer adressiere (BGH Beschluß vom 30. September 1968 - II ZB 1/86 - BGHZ 51, 1 [BGH 30.09.1968 - II ZB 1/68]; Urteil vom 3. Juli 1984 - IV ZB 7 und 8/84 - VersR 1984, 871).
  • BFH, 21.12.1983 - VIII R 111/83
    Auszug aus BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 692/85
    Der Prozeßbevollmächtigte könne dann mit einem fristgerechten Eingang nur rechnen, wenn die Revisionsschrift mit der vollständigen und richtigen Anschrift versehen sei (Urteil vom 21. Dezember 1983 - VIII R 111/83 - Juris).
  • BFH, 10.02.1983 - VI R 156/82
    Auszug aus BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 692/85
    Wenn die Postlaufzeit allerdings unverhältnismäßig verzögert wurde und damit zu rechnen gewesen sei, daß trotz fehlerhafter Adressierung, wie z. B. der fehlenden Angabe der Nummer des Zustellungspostamtes des Bundesfinanzhofs, das Fehlverhalten bei der Adressierung der Postsendung durch die mit der Beförderung betrauten Postdienststellen rechtzeitig ausgeglichen werde, sei Wiedereinsetzung zu gewähren (Urteil vom 10. Februar 1983 - VI R 156/82 - Juris).
  • BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89

    Vereinbarkeit von § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG mit Art. 3 GG

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BAG Beschluß vom 24. November 1977 - 5 AZB 50/77 - AP Nr. 1 zu § 233 ZPO 1977; BAG Urteil vom 2. Juni 1987 - 3 AZR 692/85 - AP Nr. 13, aaO; BVerfG NJW 1977, 1233, m. w. N.), daß Verzögerungen auf dem Postweg dem Absender nicht zuzurechnen sind, wenn er - bei vollständiger Adressierung wie hier - einen genügenden Spielraum für etwaige Verzögerungen der Post eingerechnet hat.
  • LAG Hessen, 21.06.1990 - 12 Sa 81/90

    Unzulässigkeit einer Berufung wegen mangelnder Begründung innerhalb der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 10.87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung durch unvollständige

    Wer geltend macht, daß er bei dem üblichen Betriebsablauf die gesetzliche Frist gewahrt hätte, muß dies in Rechnung stellen (kritisch gegenüber der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs auch Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 2. Juni 1987 - 3 AZR 692/85, NJW 1987, 3278; vgl. ferner die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs vom 21. Dezember 1983 - VIII R 111-114/83 sowie den Beschluß des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Februar 1990 - BVerwG 9 B 222.89 -).
  • BVerwG, 02.02.1990 - 9 B 222.89

    Versagung der Widereinsetzung in den vorigen Stand bei unzulänglicher

    Vielmehr rechtfertigen auf derart unzureichender Adressierung beruhende Postverzögerungen nur dann die Wiedereinsetzung, wenn sie unverhältnismäßig lang sind oder auf dem (Mit)Verschulden Dritter etwa im Bereich der Post oder der Gerichtsbarkeit beruhen, denn grundsätzlich kann derjenige, der das Risiko falscher oder unvollständiger Adressierung schuldhaft übernimmt, sich nicht darauf berufen, ein späteres Verhalten eines Dritten sei für die Fristversäumnis ebenfalls kausal gewesen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 1983 - BVerwG 6 C 162.81 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 132, BAG, Urteil vom 2. Juni 1987 - 3 AZR 692/85 - NJW 1987, 3278, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Bayern, 23.06.2014 - 14 ZB 12.2323

    Fristversäumnis wegen Unanbringlichkeit des Briefes gegenüber Empfänger und

    Demgegenüber ist das Bundesarbeitsgericht der Ansicht, dass auf unzureichender Adressierung (dort: keine Straßenangabe) beruhende Postverzögerungen nur dann die Wiedereinsetzung rechtfertigen, wenn diese unverhältnismäßig lang sind oder auch auf dem Mitverschulden Dritter beruhen, beispielsweise dem Postbereich zuzurechnen sind (BAG, U.v. 2.6.1987 - 3 AZR 692/85 - NJW 1987, 3278 m.w.N.; offengelassen BAG, U.v. 16.12.1971 - 5 AZR 384/71 - NJW 1972, 735).
  • BAG, 17.01.1991 - 8 AZR 14/90

    Rechtshängigkeit eines Schadenersatzanspruchs, wenn dieser lediglich als

    Bei Briefsendungen ist im allgemeinen davon auszugehen, daß mit einer Zustellung am zweiten Tag nach der Absendung gerechnet werden kann (BAG Beschluß vom 24. November 1977 - 5 AZB 50/77 - AP Nr. 1 zu § 233 ZPO 1977; BAG Urteil vom 2. Juni 1987 - 3 AZR 692/85 - AP Nr. 13 zu § 233 ZPO 1977; BAG Urteil vom 19. April 1990 - 2 AZR 487/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Hessen, 21.02.1991 - 12 TaBV 109/90

    Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Baden-Württemberg, 31.07.1990 - 7 Sa 85/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: fehlerhafte Adressierung eines

    Dazu ist auszuführen, daß im Berufungsverfahren der Gerichte für Arbeitssachen die Partei das Risiko der Verlängerung von Postlaufzeiten zu tragen hat, wenn die Rechtsmittelbelehrung die zutreffende Gerichtsanschrift aufweist (BAG NJW 1987, 3278 [BAG 02.06.1987 - 3 AZR 692/85] ).
  • LAG Hessen, 16.07.1993 - 9 Sa 665/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 26.10.1998 - 1Z RR 599/96

    Zum Status der Sparkassenbeamten und Sparkassenangestellten in Bayern

    aa) Nach der insbesondere vom Bayerischen Obersten Landesgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Ansicht ist bei kommunalen Gebietskörperschaften und Zweckverbänden die Vertretungsmacht der Vertretungsorgane, soweit ihnen nicht zugleich die Geschäftsführung obliegt, durch eine entsprechende Willensbildungsentscheidung des zuständigen Geschäftsführungsorgans bedingt (BayObLGZ 1952, 271/273; 1974, 81/84; 1974, 91/92; BayobLG BayVBl 1974, 24; NJW-RR 1986, 1080; BayVerfGHE 25, 27/43; ebenso auch BAG DB 1988, 56 für die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen - im Gegensatz zu BAG NJW 86, 2271/2272; Krebs/Dülp Art. 5 SpkG Anm. VII.2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht